AGB – Wohnen-Ziegler.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der „Ferienwohnung in Hainfeld“



I. Geltungsbereich

1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der „Ferienwohnung in Hainfeld“ sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der „Ferienwohnung in Hainfeld“.

2.
Die "Ferienwohnung in Hainfeld" bezeichnet das Online-Angebot www.wohnen-ziegler.de , Fam. Simone und Volker Ziegler, Weyherer-Str. 15a, 76835 Hainfeld.

3.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen „Ferienwohnung in Hainfeld“ sowie der Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von den Gastgebern Simone und Volker Ziegler, Weyherer Straße 15 a in 76835 Hainfeld.

4.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Gastes die Leistungen vorbehaltlos ausführen.


II. Vertragsschluss

1.
Mit der Anmeldung bietet der Gast der „Ferienwohnung in Hainfeld“ verbindlich an, einen Gastaufnahmevertrag über die „Ferienwohnung in Hainfeld“ abzuschließen. Die Anmeldung kann sowohl mündlich, (persönlich oder telefonisch), schriftlich als auch in Textform (Brief, Fax, E-Mail, Internet) erfolgen.

2.
Der Mietvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung in Textform durch „Ferienwohnung in Hainfeld“ zustande. Das Angebot kann innerhalb von zwei Wochen angenommen werden. Eine Buchungsbestätigung in Textform ist nicht erforderlich, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als sieben Tage beträgt und eine Buchungsbestätigung in Textform aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall gilt eine mündliche Bestätigung.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.
Die Gastgeber sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchte „Ferienwohnung in Hainfeld“ bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. geltenden Preise der „Ferienwohnung in Hainfeld“ zu zahlen. In die vereinbarten Preise fließt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Kurtaxe ist im Preis nicht enthalten und muss vor Ort gesondert geleistet werden.

3.
Die Gastgeber können ihre Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die „Ferienwohnung in Hainfeld“ und oder für die sonstigen Leistungen der Gastgeber erhöht.

4.
Der Mietzins ist spätestens am Anreisetag fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind die Gastgeber berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.


IV. Ersatz/Rücktritt

1.
Kann der Gast aus zwingenden Gründen die „Ferienwohnung in Hainfeld“ nicht selbst wie vorgesehen nutzen, steht ihm bis zur vertraglichen Überlassung das Recht zu, einen Ersatzgast zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zahlung spätestens am Anreisetag erfolgt und diese Absicht spätestens am Tag der Anreise, unter genauer Angabe des Ersatzgastes Name und Anschrift, mitgeteilt wird.

Die Gastgeber können dem Wechsel des Gastes widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzgastes liegen.

2.
Ein Rücktritt des Gastes ist nur mit Zustimmung der Gastgeber wirksam. Den Gastgebern steht es frei, den ihnen entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.

Im Falle der Zustimmung durch die Gastgeber hat der Kunde Rücktrittsgebühren wie folgt zu zahlen:

Bis drei Monate vor dem Anreisetag kostenfrei, bis einen Monat vor dem Anreisetrag 40 %, bis eine Woche vor dem Anreisetag 70 % und in der letzten Woche vor dem Anreisetag 90 %, jeweils vom Gesamtpreis.

Ersparte Aufwendungen sind abzusetzen. In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, den Gastgebern der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.
Die Gastgeber sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

a.    höhere Gewalt oder andere von den Gastgebern nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

b.    die „Ferienwohnung Hainfeld“ unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen z. B. der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes gebucht werden.

c.    die Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung der „Ferienwohnung in Hainfeld“ den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit über das Ansehen der Gastgeber in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich der Gastgeber zuzurechnen sind.

4.
Bei berechtigtem Rücktritt der Gastgeber entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.


V. Übergabe und Rückgabe

1.
Die „Ferienwohnung in Hainfeld“ steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

2.
Am vereinbarten Abreisetag ist die „Ferienwohnung in Hainfeld“ spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Eine spätere Übergabe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Gastgeber.

Bei verspäteter Räumung können die Gastgeber für die vertragsüberschreitende Nutzung 50 % des vollen Logiepreises in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 %.

Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass den Gastgebern kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


VI. Nutzung

Die „Ferienwohnung in Hainfeld“ ist Allergiker geeignet. Aufgrund dessen ist das Rauchen innerhalb der „Ferienwohnung in Hainfeld“ verboten. Haustiere sind nicht erlaubt. Aufgrund etwaiger Verstöße anfallender Reinigungskosten gehen zu Lasten des Gastes.


VII. Haftung

1.
Die Gastgeber haften nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern der Gast Schadenersatzansprüche geltend macht, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von den Gastgebern, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers verursacht wurden. Sofern keine vorsätzliche Vertragsverletzung besteht, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Gastgeber haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Gast vertraut hat und auch vertrauen durfte.

2.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleiben unberührt.

3.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes vereinbart ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

4.
Die Begrenzung gilt auch, soweit der Gast anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, Leistungsersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

5.
Sollte eine trotz Mietvertrages eine Gastwirtshaftung in Betracht kommen, haften die Gastgeber dem Gast für eingebrachte Sachen nur bis zum 100 fachen des Preises der „Ferienwohnung in Hainfeld“, höchstens 3.500,00 € für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €.

6.
Soweit dem Gast ein Stellplatz (auch gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Gastgeber abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haften die Gastgeber nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


VIII. Hausordnung


Die Hauseingangstür ist beim Verlassen der "Ferienwohnung in Hainfeld" stets zu schließen.

Das Hoftor ist zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr geschlossen zu halten. Die "Ferienwohnung in Hainfeld" nebst Inventar ist pfleglich zu benutzen, täglich zu lüften und sauber zu halten. Bei offenem Fenster sowie Klapplüftung sind die Heizkörper zu schließen. In den Räumen der Ferienwohnung darf keine Wäsche getrocknet werden. Eine Trocknungsmöglichkeit kann mit den Gastgebern abgesprochen werden. Müll und Abfallstoffe sind getrennt in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter auf dem Grundstück zu entsorgen. Zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten.

Näheres ergibt sich aus der in den Räumlichkeiten ausgehängten Hausordnung.


IX. Hinweise zur Datenverarbeitung

Die Gastgeber erheben in Abwicklung der Verträge die Daten des Gastes. Ohne Einwilligung des Gastes werden die Gastgeber Bestands- und Nutzungsdaten des Gastes nur erheben, verarbeiten oder nutzen soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Gastes werden die Gastgeber die Daten nicht für Zwecke Dritter bezüglich Werbung, Markt oder Meinungsforschung nutzen.

Sofern der Gast einer Werbung zu Werbezwecken der Gastgeber und des Kundeninformationssystems nicht zustimmt, teilt der Gast dies den Gastgebern schriftlich mit.


X. Schlussbestimmungen

1.
Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gastgeber.

2.
Es gilt deutsches Recht.


XI. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden oder sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der wirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Stand November 2022